Allgemeine Geschäftsbedingungen GYMFIT
1. Mitgliedschaftsvertrag – Änderung von Daten des Mitglieds
Ein gültiger Mitgliedsvertrag kann von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur mit der Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten geschlossen werden. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten trainieren. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können keine Mitgliedschaft erwerben.
Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich. Die Rechte aus der Mitgliedschaft dürfen von dem Mitglied nicht auf Dritte übertragen werden.
Das Mitglied hat jede Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) Gymfit unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung seiner Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu erstatten.
1.1 Dauer des Vertrages – Vertragsverlängerung - Kündigung
Der Vertrag über die Mitgliedschaft hat nach Abschluss des Vertrages zunächst eine Dauer von im Vetrag angegebenen Erstlaufzeit.
Wird der Vertrag nicht von dem Mitglied oder von Gymfit mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit oder einer anschließenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um jeweils einen weiteren Monat.
1.2 Kündigungsfrist – Ruhen des Vertrages
Die ordentliche Kündigung des Vertrages hat in der auf dem Vertrag eingetragenen Frist zu erfolgen.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Der Wechsel des Wohnortes des Mitglieds oder dessen Unmöglichkeit die Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nehmen zu können, begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist jeweils der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung bei dem Empfänger der Kündigung maßgeblich.
Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ruhend gestellt werden. In diesem Fall bleibt der ruhende Zeitraum bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Zeit, in der der Vertrag ruhend gestellt wurde.
1.3 Textform
Vertragsänderungen und Kündigungserklärungen der Parteien sind nur dann wirksam, wenn sie per Textform (z. B. per E-Mail) unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt bzw. vereinbart werden.
2. Mitgliedsbeiträge - Zahlungsverzug
Die Mitgliedsbeiträge sind als Teilleistungen jeweils monatlich von dem Mitglied zu entrichten und im Voraus an jedem 1. des Monats für den jeweiligen nächsten Kalendermonat zur Zahlung an Gymfit fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bei Vertragsabschluss während eine laufenden Monats wird die Zeit bis zum Beginn des nächsten Monats mit der ersten Rechnung berechnet. Die Kosten für den Ausweis/das Zahlungsmedium und eine ggf. von Gymfit erhobene Verwaltungspauschale sind bei Abschluss des Vertrages fällig.
Gerät das Mitglied schuldhaft mit zwei aufeinanderfolgenden Mitgliedsbeiträgen oder in Summe mit einem Betrag in Verzug, der zwei Monatsbeiträge übersteigt, so werden die gesamten Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages zur sofortigen Zahlung fällig. Für jede Mahnung verpflichtet sich das Mitglied eine Bearbeitungspauschale von 10,- € zu zahlen. Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.
2.1 Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht ein Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Produkten, Leistungen oder Waren, für die Gymfit gesonderte Entgelte erhebt. Durch die Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen können dem Mitglied weitere Kosten entstehen.
3. Einzugsermächtigung - Bargeldloses Zahlen
Das Mitglied erteilt Gymfit für den Einzug seiner Mitgliedsbeträge eine Einzugsermächtigung für sein Girokonto. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
Gymfit ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Der Höchstbetrag des Guthabens oder einer einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten werden von Gymfit festgelegt. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Fall sämtliche Produkte und Leistungen ausschließlich bargeldlos über den Ausweis oder ein anderes Zahlungsmedium von ihm in Anspruch genommen werden können. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den auf dem Zahlungsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurück buchen lassen. Ein Anspruch auf Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen und/oder auf Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen 3 Monaten nach Ablauf des Vertrages zurückverlangt.
4. Nutzung – Ausweis/Zahlungsmedium – Haftungsbeschränkung - Parkplätze
Das Mitglied hat während der Öffnungszeiten uneingeschränkten Zutritt zu den Trainings-Räumlichkeiten von Gymfit sofern ein gültiger Mitgliedsvertrag besteht, der vereinbarte Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde und der Ausweis bei sich geführt wird.
Die Nutzung der Solarien ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen aus der UV-Schutzverordnung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt.
Bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages erhält das Mitglied kostenpflichtig einen Ausweis oder einen anderweitigen Nachweis über seine Mitgliedschaft, der ggf. auch Zahlungsfunktionen beinhaltet. Der Ausweis und das Zahlungsmedium dürfen von dem Mitglied nicht Dritten zur Nutzung überlassen werden. Der Ausweis ist während der Nutzung der Räume bei sich zu führen, ansonsten kann der Zutritt verweigert werden.
Ein Verlust des Ausweises oder des Zahlungsmediums ist unverzüglich vom Mitglied zu anzuzeigen. Gymfit übernimmt keine Haftung dafür, dass Dritte zu Lasten des Mitglieds kostenpflichtige Leistungen mit dessen Ausweis oder Zahlungsmedium in Anspruch nehmen; insbesondere wenn ein Verlust des Ausweises/Zahlungsmediums nicht gemeldet wurde. Wird der Ausweis unberechtigt von dem Mitglied einem Dritten überlassen, ist Gymfit berechtigt, von dem Mitglied eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100,- € zu fordern; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Für jeden neuen Ausweis oder eines Zahlungsmedium der wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung ausgestellt werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- € fällig. Dem Mitglied steht es frei im Falle seiner Inanspruchnahme den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Falle wird der nachgewiesene Betrag als Schadenersatz von ihm geschuldet.
Während seiner Anwesenheit ist das Mitglied berechtigt, verschließbare Schränke zu nutzen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit von Schränken wird nicht gewährleistet. Die Schränke dürfen von Gymfit geöffnet und geräumt werden, sofern das Mitglied nicht in den Räumlichkeiten anwesend und die tägliche Öffnungszeit vorüber ist.
Gymfit übernimmt keine Haftung für Kleidung oder Wertsachen und Gelder des Mitglieds, die in den Schränken oder den Räumlichkeiten abhandenkommen oder beschädigt werden, sofern Gymfit und seine Mitarbeiter dafür nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verantwortlich sind. Eine Haftung von Gymfit für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Gymfit oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sofern Gymfit Kundenparklätze zur Verfügung stellt darf das Mitglied diesen Parkplatz ausschließlich während der Zeit nutzen, in der es in den Räumlichkeiten von Gymfit anwesend ist. Die Parkzeit ist auf täglich 180min beschränkt. Für darüberhinausgehende Zeiten werden je angefangene 30min jeweils 3,00€ berechnet und über die hinterlegte Zahlungsart abgerechnet. Gymfit ist berechtigt, in dieser Hinsicht widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Mitglieds abschleppen zu lassen.
5. Hausordnung – verbotene Gegenstände - Weisungen des Personals – Tiere und Begleitpersonen
Gymfit stellt eine Hausordnung auf, die jederzeit ergänzt oder geändert werden kann. Die Hausordnung ist gut sichtbar in den Räumen ausgehängt. Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der in der jeweiligen Hausordnung aufgestellten Regeln.
Generell ist es nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Betäubungsmittel zu konsumieren oder Waffen und Messer mit sich zu führen. Der Besitz und/oder die Weitergabe von Arzneimitteln, die dem Mitglied nicht ärztlich verordnet sind und von Mitteln, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen können (z.B. Anabolika) in den Räumlichkeiten von Gymfit ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist Gymfit berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Das Personal von Gymfit ist jederzeit berechtigt, dem Mitglied zur Wahrung eines geordneten Betriebes und der Sicherheit Weisungen zu erteilen. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Weisungen Folge zu leisten. Die Weisungen des Personals haben im Einzelfall Vorrang vor den Regelungen in der Hausordnung. Das Personal übt das Hausrecht aus.
Das Mitbringen von Tieren, Kindern und Begleitpersonen ist nicht gestattet.
6. Datenschutz
Gymfit überwacht seine Räumlichkeiten und Parkplätze mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Auf die Beobachtung und die verantwortliche Stelle wird durch Hinweisschilder hingewiesen. Gymfit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten der Räumlichkeiten von Gymfit werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Gymfit speichert diese Daten. In anonymisierter Form können diese Daten von Gymfit zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet werden. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gymfit ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden erst wirksam, wenn auf Gymfit in Textform das Mitglied auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist Gymfit berechtigt, den Mitgliedsvertrag ordentlich zu kündigen.
7.3 Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung darf das Mitglied nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
8. Verbraucherschlichtungsverfahren
Hinweis nach §36 VSBG: Gymfit ist eine Marke der Leno Projekt GmbH.
Die Leno Projekt GmbH ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
(Stand 06/2022)
Datenschutzbeauftragter | Das Studio benennt den Datenschutzbeauftragten :
SEDECO UG (haftungsbeschränkt)
Firmensitz und Gerichtsstand
Geschäftsführerin Anna Herfter
Datenschutzbeauftragter: Wolfgang Herfter
E-Mail: [email protected]
Wakendorfer Str. 14
24629 Kisdorf
Information zur Datenerhebung nach DSGVO Artikel 13 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person - Kontaktdaten der verarbeitenden Stelle: Siehe Studioseite Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Siehe Studioseite Rechtsgrundlage der Datenerhebung: Warum erheben wir deine Daten? Da Du einen Vertrag mit uns abschließen möchtest oder ein Probetraining bei uns machen möchtest benötigen wir deine Daten. Wir möchten auch gerne Kontakt zu dir aufnehmen um dich über Angebote und Aktionen in unserem Studio zu informieren. Also formal ausgedrückt ist der Zweck der Datenerhebung die Anbahnung, der Abschluss und die Durchführung einer Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der clever fit Studios. Hierzu gehört auch die Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der angehenden oder bestehenden Mitgliedschaft. Auf welcher Rechtsgrundlage erheben wir deine Daten? Das ist der Art. 6 Abs. 1 lit (b) der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Diese erlaubt uns deine Daten zur Erfüllung des Vertrags zu benützen. Im Gesetz steht folgendes: Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt. Benützen wir deine Daten noch für einen anderen Zweck? Nein. Wir verwenden deine Daten nur für den Zweck den wir hier genannt haben.
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Quelle: e-recht24.de.